Batterieschutzgesetz

Hinweise zur Batterieentsorgung

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder in unserem Betrieb  unentgeltlich abgeben: Reisemobil-Elektro-Service – Renchtalblick 10 - 77767 Appenweier.

2. Bedeutung der Symbole

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.

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